Pressemitteilung
Berlin, 23. Juni 2016 – Die neu erstellte S3-Leitlinie "Methamphetamin-bezogene Störungen" ist als PDF- und als Druckversion verfügbar.
Der Konsum von kristallinem Methamphetamin ("Crystal Meth") scheint derzeit in Deutschland noch regional begrenzt zu sein. In den besonders betroffenen Regionen sind Ärzte und Mitarbeiter in Kliniken, Praxen und Einrichtungen der Suchthilfe jedoch zunehmend mit den Folgen des Methamphetamin-Konsums konfrontiert. Im Vergleich zu anderen Stimulanzien weist Methamphetamin spezifische Eigenschaften in Hinblick auf Wirkung, Symptomatik und die Entwicklung einer Abhängigkeit auf. Der Konsum kann zu verschiedenen substanzinduzierten Störungsbildern führen.
Ziele und Adressaten
Ziel der Leitlinie ist es, auf Basis substanzspezifischer Studien eine bessere Versorgung von Betroffenen und mehr Handlungssicherheit für therapeutisch tätiges Personal in der klinischen Praxis zu ermöglichen. Im Fokus der Leitlinie stehen daher evidenzbasierte Aussagen zur Wirksamkeit von medikamentösen und psychotherapeutischen Interventionen, zum Verzicht auf wirkungslose oder riskante Therapien und einer besseren Vernetzung der Akteure in der suchtmedizinischen Versorgung.
Die Leitlinie richtet sich an in der Suchthilfe tätige Ärzte aller Versorgungssektoren, Ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten, alle Berufsgruppen in der ambulanten und stationären Suchthilfe (z. B. Psychologen, Sozialarbeiter, Pflegepersonal), Mitarbeiter im Bereich Nachsorge und Rehabilitation, Peers, Erzieher, Ordner, Selbsthilfegruppen und ferner an die Kooperationspartner der Ärzteschaft (z. B. Fachberufe im Gesundheitswesen, Kostenträger).
Konsensusgruppe und Träger der Leitlinie
Die Leitlinie wurde von einem interdisziplinären Expertengremium erstellt und vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) im Auftrag der Bundesärztekammer koordiniert und wissenschaftlich begleitet. Das Projekt wurde von der Bundesdrogenbeauftragten und dem Bundesministerium für Gesundheit gefördert.